Immobilienrecht

 

Auf dem Gebiet des Immobilienrechtes beraten wir unsere Mandanten in nahezu allen Fragestellungen. Die Lösung immobilienrechtlicher Probleme mit fast allen damit zusammenhängenden Fragestellungen stellen den ausgemachten Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Wir beraten hier im Vorfeld des Kaufes einer Immobilie, sei es ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung, ebenso bei der Vermietung, der Verwaltung, des Verkaufes oder auch der Finanzierung.

 

Immobilienrechtliche Probleme treten oftmals im Zusammenhang mit darlehensrechtlichen, insolvenzrechtlichen oder auch erbrechtlichen Problemen auf. Nicht selten führen fehlgeschlagene Immobilienerwerbe zu erheblicher finanzieller Belastung bis hin zur (Privat-) Insolvenz.

 

Bei erbrechtlichen Mandaten kommt es häufig vor, dass mehrere Erben eine Immobilie erben, diese finanziell belastet ist oder auch aufgrund vorhandener Miterben auseinandergesetzt werden muss.

 

Können sich mehrere Eigentümer einer Immobilie über den gemeinsamen Verkauf oder sonstige Verwertung nicht einvernehmlich verständigen, führen wir hier auch die Teilungsversteigerung durch, falls notwendig.